Kosten


Aufgrund standesrechtlicher Vorschriften bin ich verpflichtet, gemäß dem RATG (Rechtsanwaltstarifgesetz) oder den AHK (Autonome Honorar-Kriterien für Rechtsanwälte) abzurechnen. Was bedeutet das im Klartext für Ihre Kosten?


1. Es ist ein sogenannter Streitwert festzulegen


Der Streitwert ist dafür maßgeblich, wieviel die einzelnen Leistungen gemäß dem vorgegebenen Tarif kosten, da ja nicht immer der Wert des Anspruches, um den es geht, in Geld feststeht.

Der Streitwert bestimmt sich beispielsweise aus

dem Kaufpreis
der Höhe der betriebenen Forderung
dem ein/dreifachen Jahresmietzins
dem ein/dreifachen Jahresbetrag an Unterhalt
dem Wert des aufzuteilenden Vermögens

oder ist fix festgelegt gemäß dem RATG (Rechtsanwaltstarifgesetz) oder AHK (Allgemeine Honorar-Kriterien für Rechtsanwälte) wie z.B.

Gewerblicher Rechtsschutz und Immaterialgüterrecht (EUR 36.000,-)
Urheber- und Verlagsrechtsachen (EUR 36.000,-)
Gewerbesache (Kleinbetrieb EUR 10.900,- größerer Betrieb bis zu EUR 72.000,-)
Verwaltungssachen (gering EUR 2.180,- allgemein EUR 8.720,- bedeutend EUR 21.800,-)
Letzwillige Verfügung (Wert des Vermögens, über das verfügt wird)
Familienrecht: Hier wird häufig ein einheitlicher Streitwert für die Gesamtlösung, z.B. Einvernehmliche Scheidung samt Aufteilungs- und Unterhaltsanspruch gesondert vereinbart



2. Der Streitwert dient als Basis für:


A Stundensatz

einen vereinbarten Stundensatz

Beispielsweise für ständige Beratung (pro angefangener 1/2 Stunde) in diversen
• Familienrechtsangelegenheiten zwischen EUR 50,- und EUR 120,- (zuzüglich 20 % USt)
• Firmenangelegenheiten zwischen EUR 100,- und EUR 300,- (zuzüglich 20 % USt)


B Gerichtstätigkeit

in einem Prozeß gemäß den vorgeschriebenen Tarifsätzen die Leistungen für Klagen und Schriftsätze je nach Schwierigkeit, Verhandlungen je nach Dauer, sowie einem Zuschlag von 50 - 240 % Einheitssatz (ES) für die Nebenleistungen wie Besprechungen, Telefonate und Schriftverkehr.

Die Pauschalgebühren (PG) an das Gericht sind immer mit der Eingabe im Voraus zu entrichten!


Kostenbeispiele zu B gemäß dem Rechtsanwaltstarifgesetz:

Streitwert EUR 730,-:

  Mahnklage TP 2 EUR 39,00
  120 % ES EUR 46,80
  20 % USt EUR 17,16
  PG EUR 55,00
  gesamt in EUR EUR 157,96
 

Streitwert EUR 1.820,-:

  Verhandlung TP 3a Dauer 1/2 h EUR 116,10
  60 % ES EUR 69,66
  20 % USt EUR 37,15
  Fahrt EUR 4,40
  gesamt in EUR EUR 227,31
 

Streitwert EUR 18.870,-:

  Klage TP 3a EUR 413,80
  50 % ES EUR 206,90
  20 % USt EUR 124,14
  PG EUR 641,00
  gesamt in EUR EUR 1.385,84
 

Streitwert EUR 36.340,-:

  Berufung verfaßt TP 3b EUR 907,30
  180 % ES incl. Verhandlung EUR 1.633,14
  20 % USt EUR 508,09
  PG EUR 986,00
  gesamt in EUR EUR 4.034,53


TP: Tarifpost gem. Rechtsanwalttarifsgesetz
ES: Einheitssatz für die Nebenleistungen wie Besprechungen, Telefonate und Schriftverkehr
PG: Pauschalgebühr an das Gericht


C Einzelleistungen

die beanspruchten Leistungen einzeln abgerechnet :

Streitwert EUR 3.630,-:

  Brief einfach TP 5 EUR 9,20
  20 % USt EUR 1,84
  Porto EUR 0,55
  gesamt in EUR EUR 11,59
 

Streitwert EUR 7.260,-:

  Besprechung/Telefonat TP 8/1, Dauer 1/2 h EUR 64,10
  20 % USt EUR 12,82
  gesamt in EUR EUR 76,92
 

Streitwert EUR 20.310,-:

  Kommission TP 7 EUR 129,20
  20 % USt EUR 25,84
  Fahrt EUR 4,00
  gesamt in EUR EUR 159,04
 

Streitwert EUR 29.010,-:

  Brief lang TP 6 EUR 89,80
  20 % USt EUR 17,96
  Porto reco EUR 2,10
  gesamt in EUR EUR 109,86
 

Streitwert EUR 100.000,-:

  Besprechung D 1/2 TP 8/2 EUR 386,00
  20 % USt EUR 77,20
  gesamt in EUR EUR 463,20



D Fixhonorar

ein Fixhonorar für genau beschriebene Leistungen

Für Kaufvertragserrichtung samt Verhandlungen, Übernahme der Treuhandschaft, Abgabe der Steuererklärung, Verbücherung von Pfandrechten und Eigentum ergibt das z.B.

zwischen 1% und 3 % vom Kaufpreis zuzüglich Barauslagen (Gerichtsgebühren, Beglaubigungskosten, etc.) und 20 % USt.


E Vereinbarung bei Scheidungen

spezielle Kostenvereinbarung bei Scheidungsangelegenheiten

Für eine Erstberatung in der Dauer von 30 bis maximal 50 Minuten werden pauschal EUR 120,00 (incl Ust) verrechnet.

Gemäß dem Rechtsanwalts-Tarif wird im Fall einer streitigen Ehe-Scheidung für die Einzelleistungen wie Besprechungen, Telefonate, Schreiben ein Tarifansatz von EURO 4.360,00 unterlegt, für die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse (gegebenen Falls der Schulden) ist allerdings der Streitwert des gesamten aufzuteilenden, gemeinschaftlichen Vermögens zu Grunde zu legen. Errechnen Sie für sich selbst unter C, was das alleine dann ausmacht, wenn Sie Ihre Wohnung bewerten und die Ersparnisse und/oder Schulden berücksichtigen.

Aus der Praxis heraus kann ich aber sagen, dass auch im Rahmen der Klärung der Verschuldensfrage einer Trennung schon die Aufteilung relevant ist; im Klartext heißt das, dass für fast alle Leistungen der hohe Tarif zur Anwendung kommen müsste.

Ich biete daher (zumeist) eine übersichtliche Tarifgestaltung mit einem gleich bleibenden Streitwert von Euro 15.970,-- an; dies für alle Fragen, die im Zusammenhang mit der Trennung gestellt werden. Daraus ergibt sich erfahrungsgemäß als Mindestgrenze für eine wirklich (!) einvernehmliche Scheidung (1 bis 2 Beratungsgespräche, Abfassung der Vereinbarung für das Gericht, Antrag auf Scheidung inklusive einer Verhandlung) ein Honorar von ca. EUR 1.800,00 bis 2.400,00.
Dazu kommen Gerichtskosten in der Höhe von EUR 253,00 für den Scheidungsantrag sowie EUR 290,00 für die Aufteilung. Allenfalls kommen noch Steuern und Gebühren für eine grundbücherliche Übertragung einer Liegenschaft dazu.