News

Hier informiere ich Sie über Interessantes aus Rechtsprechung und Gesetzwerdung, aber auch über Neuigkeiten aus meiner Kanzlei.

Qualität statt Quantität

Abseits von „Männerbünden“ müssen Frauen sich ihr eigenes Netzwerk schaffen. Dr. Michèle Grogger-Endlicher spricht sich für interdisziplinäre Zusammenarbeit aus!

Kinder in der Scheidungsfalle

Trennungen aus psychologischer / rechtlicher Sicht.

Kindeswohl

Kindeswohl, was ist das eigentlich?

Rabenväter und Gluckenmütter

Nicht jeder, der Verantwortung will, kann sie auch (er-)tragen

Aufstellungsarbeit in der Anwaltspraxis

GUT AUFGESTELLT und RECHTLICH ABGESICHERT.

Zwangsweise „Erziehung“ durch die Beratung der Eltern doch zulässig

Wer darf wen therapieren lassen?

Zur Problematik der Auftragung einer Familientherapie.

Frauen haben beim Fremdgehen aufgeholt

Experteninterview zum Thema „Seitensprung“ mit der Tageszeitung Kurier Ausgabe Nr. 214 vom 05. August 2017

Berechnung des „verschuldensunabhängigen“ Ehegattenunterhalts

Unzumutbarkeit der Arbeitsaufnahme

Das internationale Kind – grenzüberschreitende Verfahren

Durch die fortschreitende Globalisierung werden rechtliche Fragen zum Übersiedlungsverfahren sowie zur internationalen Kindesentführung immer relevanter.

Die Endlosdiskussion über die Doppelresidenz

Der Verfassungsgerichtshof schließt die Doppelresidenz nicht aus wenn dies aus Sicht des Pflegschaftsgerichtes für das Kindeswohl am besten erachtet wird. In Ausnahmefällen kann eine hälftige Betreuung zulässig sein.

Kinder in der Scheidungsfalle

Können Kinder durch das KindNamRÄG 2013 entkommen?

Wohnraumüberlassung anstatt Geldunterhalt?

Gemäß der Entscheidung 6 Ob 43/12k vom 19. April 2012 ist der fiktive Mietwert einer dem Unterhaltsberechtigten vom Unterhaltspflichtigen überlassenen Eigentumswohnung als Naturalunterhalt anzurechnen – und zwar sowohl für den Kindes- als auch für den Ehegattenunterhalt.Die fiktive Mietersparnis ist im Ausmaß der Anteile zu berücksichtigen, dass heißt bei Hälfteeigentum und fiktivem Mietwert von EUR 500,00 für die Wohnung, kann ein Unterhaltsanteil von EUR 250,00 angerechnet werden und verringert sich um diesen Wert der zu bezahlende Geldunterhalt.

Wie wird kindliches Vermögen verwaltet?

Ein kurzer Überblick über die wichtigsten Aspekte der kindlichen Vermögensverwaltung.

Unternehmensbezeichnung und Domainen

Neuberechnung des Kindesunterhaltes durch Einführung des Familienbonus

Gravierende Änderungen in der Berechnung der Höhe von Kindesunterhalt durch den Familienbonus

Kindeswohl

Kindeswohl, was ist das eigentlich?

Hausverlosungen

Das Spektrum reicht von unsicher bis teuer

Maklerverordnung

Reduzierung der Provision laut neuer Immobilienmakler-Verordnung

Haftung des GmbH Geschäftsführers